VAE erlauben Abtreibung unter drei neuen Umständen
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Die neuen Urteile sind Teil der Bemühungen des Landes, die Rechte der Frauen zu unterstützen und ihre Gesundheit und Sicherheit zu schützen.
Die VAE haben die Umstände erweitert, unter denen Abtreibungen sowohl für emiratische als auch für im Ausland lebende Frauen zulässig sind. Laut Kabinettsbeschluss Nr. (44) von 2024 gibt es drei neue Arten von Fällen, in denen Abtreibungen von einem zugelassenen Arzt durchgeführt werden können.
Das Gesetz besagt, dass Frauen in den VAE nun eine Abtreibung vornehmen lassen können, wenn die Schwangerschaft das Ergebnis einer Vergewaltigung (wenn die Tat gegen den Willen der Frau oder auf nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zurückzuführen ist) oder von Inzest (wenn die verantwortliche Person ein Familienmitglied ist) ist. Drittens kann eine Abtreibung nun auch möglich sein, wenn beide Ehepartner dies „nach Genehmigung durch ein dafür zuständiges Komitee“ beantragen.
In den ersten beiden neuen Fällen muss die Vergewaltigung oder der Inzest „unverzüglich den Behörden gemeldet und anschließend durch einen offiziellen Bericht der Staatsanwaltschaft nachgewiesen werden“.
Damit beide Ehepartner eine Abtreibung beantragen können, muss die Entscheidung von einem speziellen Ausschuss genehmigt werden, der aus drei Ärzten besteht: einem Facharzt für Geburtshilfe, einem Facharzt für Gynäkologie und einem Facharzt für Psychiatrie sowie einem Vertreter der Staatsanwaltschaft.
Bisher war es Frauen gesetzlich gestattet, ihre Schwangerschaft abzubrechen, wenn sie einen medizinischen Bericht erhalten hatten, in dem stand, dass entweder das Leben der Mutter in Gefahr sei oder der Fötus missgebildet sei.
Wann kann die Abtreibung durchgeführt werden?
Der Schwangerschaftsabbruch darf nur vorgenommen werden, wenn er keine medizinischen Komplikationen zur Folge hat, die das Leben der Frau gefährden könnten, und nur, wenn der Fötus zum Zeitpunkt des Schwangerschaftsabbruchs weniger als 120 Tage (etwa vier Monate) alt ist.
Der Frau muss vor und nach dem Eingriff eine medizinische und soziale Beratung angeboten werden.
Alle Schwangerschaftsabbrüche sollten in einer autorisierten Einrichtung von einem zugelassenen Arzt durchgeführt werden.
Nicht-Emirati (Expat-Frauen) müssen vor der Antragstellung mindestens 12 Monate in den VAE gelebt haben.
Bilder: Unsplash
Quelle: Khaleej-Zeiten
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