VAE drohen Unternehmen mit einer Geldstrafe von 10.000 Dirham bei Versäumung der Frist zur Registrierung der Körperschaftssteuer
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Die Federal Tax Authority (FTA) hat Unternehmen in den VAE daran erinnert, dass alle Unternehmen mit im Mai 2024 ausgestellten Lizenzen – unabhängig vom Ausstellungsjahr – ihre Anträge auf Körperschaftssteuerregistrierung bis zum 31. Juli einreichen müssen, um Strafen zu vermeiden.
Ab dem 1. März wird Unternehmen, die sich nicht rechtzeitig für die Körperschaftssteuer der VAE registrieren, eine Verwaltungsstrafe von 10.000 Dh auferlegt, so das Finanzministerium. Die FTA hat betont, wie wichtig es ist, die für jede Kategorie festgelegten Registrierungsfristen einzuhalten, die über verschiedene Medienplattformen und durch direkte Kommunikation mit registrierten Firmeninhabern bekannt gegeben wurden.
Die Körperschaftssteuer in den VAE gilt für im Land eingetragene juristische Personen und für ausländische Unternehmen, die von den VAE aus verwaltet und kontrolliert werden. Dazu gehören Unternehmen in Freihandelszonen und Unternehmen, die im Ausland gegründet wurden, aber von den VAE aus kontrolliert und verwaltet werden.
Die FTA hat klargestellt, dass ansässige juristische Personen, unabhängig davon, ob sie vor dem 1. März 2024 gegründet oder anderweitig anerkannt wurden, sich auf der Grundlage des Monats, in dem ihre Lizenz ausgestellt wurde, für die Körperschaftsteuer registrieren müssen. In Fällen, in denen eine juristische Person über mehrere Lizenzen verfügt, ist das früheste Ausstellungsdatum ausschlaggebend für die Registrierungspflicht.
Unternehmen werden dringend gebeten, diese Vorschriften einzuhalten, um Strafen zu vermeiden und einen reibungslosen Betrieb innerhalb des rechtlichen Rahmens zu gewährleisten.
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