Freitag, Oktober 4, 2024
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Fragen Sie das Gesetz: Welche rechtlichen Schritte können Sie in den VAE einleiten, wenn die Kfz-Versicherung die Zahlung verzögert?

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Frage: Vor einem Monat hatte mein Auto einen Unfall, aber die Versicherungsgesellschaft verzögert die Auszahlung des Fahrzeugwertes, da die Autoagentur entschieden hat, dass das Auto nicht mehr reparierbar sei. Welche Maßnahmen kann ich gegen die Versicherungsgesellschaft ergreifen?

Antwort: Sie müssen einen Anspruch bei der Versicherungsgesellschaft geltend machen und deren Entscheidung abwarten. Wenn die Gesellschaft die Entscheidung verzögert oder Sie Einwände gegen die Bearbeitung des Anspruchs haben, können Sie zur Beilegung der Angelegenheit eine Beschwerde beim Ausschuss für Versicherungsstreitigkeiten einreichen.

Gemäß Artikel 7 der Resolution Nr. 33 des Versicherungsaufsichtsrats aus dem Jahr 2019 zur Regelung der Ausschüsse zur Beilegung und Lösung von Versicherungsstreitigkeiten bearbeitet das beklagte Unternehmen Ansprüche im Einklang mit dem Gesetz und den geltenden Rechtsvorschriften sowie den Bestimmungen der Versicherungspolicen.

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1. Wenn der Beschwerdeführer Einwände gegen die Bearbeitung des Antrags hat, kann er über das elektronische System schriftlich eine Beschwerde bei der Behörde einreichen. Alle relevanten Dokumente und Angaben sind beizufügen, darunter beispielsweise:

a. Name, Adresse, Postfach und Telefonnummer des Beschwerdeführers.

b. Die Adressen für die elektronische Zustellung des Beschwerdeführers, seines gesetzlichen Vertreters oder Anwalts.

c. Gegenstand und Forderungen der Beschwerde.

d. Die Belege zur Beschwerde.

e. Alle anderen Dokumente im Zusammenhang mit der Beschwerde.

2. Die Behörde fordert vom Beklagten über das elektronische System Klarstellungen an, die innerhalb von fünf Arbeitstagen zu übermitteln sind.

3. Der Beschwerdeführer kann den Klarstellungen des Beklagten widersprechen und die Weiterleitung der Streitigkeit an den Ausschuss beantragen.

4. Die Beschwerde wird mit dem Datum ihres Eingangs in die Akte eingetragen. Die Organisationseinheit leitet die Beschwerdeakte innerhalb von drei Arbeitstagen nach Vervollständigung der Unterlagen an den zuständigen Ausschuss weiter. Der Beschwerdeführer wird über den Status der Weiterleitung der Beschwerde an den Ausschuss informiert, einschließlich der Nummer der Beschwerde, des Datums der Weiterleitung und des zuständigen Ausschusses.

 

 

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